Rechtsprechung
BFH, 16.08.1962 - I 286/60 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einordnung einer Sperrbonifikation als Funktionsrabatt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 75, 690
- BStBl III 1962, 518
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02
Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen
(3) Der erkennende Senat weicht mit dieser Würdigung nicht von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 16. August 1962 I 286/60 U (BFHE 75, 690, BStBl II 1962, 518) ab, nach dem Bonifikationen, die die Erwerberin (Sparkasse) festverzinslicher Wertpapiere vom Emissionsinstitut dafür erhält, dass die Papiere nicht innerhalb einer bestimmten Frist an das Emissionsinstitut zurückgelangen, als sog. Funktionsrabatt die Anschaffungskosten der Erwerberin mindern (…ähnlich Korn/Hamacher, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 20 Rz. 182 a.E.; a.A. mutmaßlich Gondert/ Schimmelschmidt, DB 1999, 1570, 1571). - FG Düsseldorf, 17.07.2002 - 2 K 4068/01
Bonusaktien; Kapitaleinkünfte; sonstige Leistung; Anschaffungskostenminderung - …
Eine solche von den Vertragspartnern als Preisermäßigung ausgehandelte vertragliche Bindung muss auch steuerrechtlich als solche und nicht als zusätzliche Vergütung oder Ertrag behandelt werden (vgl. BFH, Urteil vom 16.08.1962 - I 286/60 U - BStBl III 1962, 518##blob##lt;519##blob##gt).Denn auch dann, wenn der Emittent von Wertpapieren einer Bank Bonifikationen dafür zugesagt hat, dass die übernommenen Wertpapiere innerhalb bestimmter Fristen nicht an den Emittenten zurückgelangten, ermäßigen sich nach der Rechtsprechung des BFH die Anschaffungskosten der Wertpapiere (vgl. BFH, Urteil vom 16. August 1962 - I 286/60 U a.a.O. S. 518).
Dadurch, dass die erwerbende Bank die Verpflichtung aus der Sperrklausel erfüllt hat, hat sich hierdurch der Anschaffungspreis für die Wertpapiere gemindert und endgültig auf einen Betrag in Höhe des Kurswertes abzüglich der Bonifikation eingestellt (vgl. BFH, Urteil vom 16. August 1962 - I 286/60 U a.a.O. S. 518).