Rechtsprechung
   BFH, 16.08.1962 - I 286/60 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2484
BFH, 16.08.1962 - I 286/60 U (https://dejure.org/1962,2484)
BFH, Entscheidung vom 16.08.1962 - I 286/60 U (https://dejure.org/1962,2484)
BFH, Entscheidung vom 16. August 1962 - I 286/60 U (https://dejure.org/1962,2484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,2484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 690
  • BStBl III 1962, 518
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    (3) Der erkennende Senat weicht mit dieser Würdigung nicht von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 16. August 1962 I 286/60 U (BFHE 75, 690, BStBl II 1962, 518) ab, nach dem Bonifikationen, die die Erwerberin (Sparkasse) festverzinslicher Wertpapiere vom Emissionsinstitut dafür erhält, dass die Papiere nicht innerhalb einer bestimmten Frist an das Emissionsinstitut zurückgelangen, als sog. Funktionsrabatt die Anschaffungskosten der Erwerberin mindern (ähnlich Korn/Hamacher, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 20 Rz. 182 a.E.; a.A. mutmaßlich Gondert/ Schimmelschmidt, DB 1999, 1570, 1571).
  • FG Düsseldorf, 17.07.2002 - 2 K 4068/01

    Bonusaktien; Kapitaleinkünfte; sonstige Leistung; Anschaffungskostenminderung -

    Eine solche von den Vertragspartnern als Preisermäßigung ausgehandelte vertragliche Bindung muss auch steuerrechtlich als solche und nicht als zusätzliche Vergütung oder Ertrag behandelt werden (vgl. BFH, Urteil vom 16.08.1962 - I 286/60 U - BStBl III 1962, 518##blob##lt;519##blob##gt).

    Denn auch dann, wenn der Emittent von Wertpapieren einer Bank Bonifikationen dafür zugesagt hat, dass die übernommenen Wertpapiere innerhalb bestimmter Fristen nicht an den Emittenten zurückgelangten, ermäßigen sich nach der Rechtsprechung des BFH die Anschaffungskosten der Wertpapiere (vgl. BFH, Urteil vom 16. August 1962 - I 286/60 U a.a.O. S. 518).

    Dadurch, dass die erwerbende Bank die Verpflichtung aus der Sperrklausel erfüllt hat, hat sich hierdurch der Anschaffungspreis für die Wertpapiere gemindert und endgültig auf einen Betrag in Höhe des Kurswertes abzüglich der Bonifikation eingestellt (vgl. BFH, Urteil vom 16. August 1962 - I 286/60 U a.a.O. S. 518).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht